Pflicht zur Veröffentlichung der Einspeisungen in das Elektrizitätsverteilnetz der Stadtwerke Schneeberg GmbH gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 - Anlagen- und Abrechnungsdaten: 

Mit dem EEG 2017 ist die entsprechende Regelung in § 77 EEG so geändert worden, dass nunmehr nur noch entsprechende Informationspflichten der Übertragungsnetzbetreiber bestehen.     
Wir verweisen auf die durch den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH auf dessen Homepage veröffentlichten Daten. Diese können Sie unter www.50hertz.com abrufen.     

Die Verlinkung zur Homepage des Übertragsungsnetzbetreibers genügt nach Auffassung der Bundesnetzagentur einer umfassenden Erfüllung der Veröffentlichungspflichten lt. § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG durch den Verteilnetzbetreiber. Die 50Hertz Transmission GmbH hat einer Verlinkung durch die Verteilnetzbetreiber zugestimmt.