17.07.2012 - Feststellung des Grundversorgers

Grundversorger nach § 36 Absatz 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum Stichtag 01.07.2012 wurde der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Schneeberg für Strom und Gas festgestellt. Nach Auswertung der Daten wurde festgelegt, dass die Grundversorgung für die kommenden 3 Jahre durch die Stadtwerke Schneeberg GmbH durchgeführt wird. Dies gilt für die Haushaltskunden gemäß § 3 EnWG und deren Versorgung nach Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederspannung und Niederdruck im Netzgebiet der Stadtwerke Schneeberg GmbH.

Netzgebiet Strom: Stadt Schneeberg, OT Lindenau, Bad Schlema mit Ortsteilen
Netzgebiet Gas: Stadt Schneeberg