Wir stellen unser Versorgungsnetz allen Kunden und Lieferanten für die Nutzung zur Verfügung und gewährleisten einen diskriminierungsfreien Netzzugang gemäß der Vorgabe des § 20 EnWG.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Landesregulierungsbehörde für Elektrizitäts- und Gasnetze hat mit Datum vom 18.12.2013 den Bescheid über die Festsetzung der Erlösobergrenze Gas für die zweite Regulierungsperiode (2013-2017) nach §§ 4, 24 ARegV der Stadtwerke Schneeberg GmbH erlassen.
Unsere Preisblätter:
- vorläufige Entgelte für die Netznutzung gültig ab 01.01.2025
- Entgelte für die Netznutzung gültig ab 01.01.2024
- Entgelte für die Netznutzung gültig ab 01.01.2023
- Entgelte für die Netznutzung gültig ab 01.01.2022
- Entgelte für die Netznutzung gültig ab 01.01.2021
- Entgelte für die Netznutzung gültig ab 01.07.2020 bis 31.12.2020
- Entgelte für die Netznutzung gültig ab 01.01.2020
- Entgelte für Ausgleichsleistungen
Preisblätter von 2007 bis 2019 finden Sie unter Netzentgelte Archiv.