Wir stellen unser Versorgungsnetz allen Kunden und Lieferanten für die Nutzung zur Verfügung und gewährleisten einen diskriminierungsfreien Netzzugang gemäß der Vorgabe des § 20 EnWG.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Landesregulierungsbehörde für Elektrizitäts- und Gasnetze hat mit Datum vom 18.12.2013 den Bescheid über die Festsetzung der Erlösobergrenze Gas für die zweite Regulierungsperiode (2013-2017) nach §§ 4, 24 ARegV der Stadtwerke Schneeberg GmbH erlassen.

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