Gemäß § 23 EnWG sind Netzbetreiber denen der Ausgleich des Energieversorgungsnetzes obliegt dazu verpflichtet, Entgelte für Ausgleichsleistungen im Internet zu veröffentlichen.
Die Stadtwerke Schneeberg GmbH als Betreiber des örtlichen Elektrizitätsverteilnetzes in Schneeberg führt keinen Ausgleich i. S. d. § 23 EnWG durch.
Von den Netznutzern des örtlichen Verteilnetzes der Stadtwerke Schneeberg GmbH werden keine gesonderten Entgelte für Ausgleichsleistungen erhoben.